Endbenutzer-Lizenzvertrag

ABBYY PDF Transformer 3.0

Wichtig! Lesen Sie die folgenden Bedingungen aufmerksam durch, bevor Sie das Softwareprodukt installieren, kopieren und/oder benutzen. Indem Sie das Softwareprodukt installieren, kopieren oder benutzen, akzeptieren Sie diese Bedingungen.

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (“EULA”) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endbenutzer als der Person, die dieses Produkt erworben hat (einschließlich jeder juristischen Person, für die diese Software erworben wurde), und ABBYY in Bezug auf das oben genannte Softwareprodukt von ABBYY, zu dem dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag gehört, einschließlich sämtlicher dazugehöriger Datenträger, gedruckter Materialien und Online- oder elektronischer Dokumentation sowie Anwendungen, Datenbanken und anderer Softwarekomponenten (gemeinsam als die “SOFTWARE” bezeichnet).

Indem Sie die SOFTWARE installieren, kopieren oder anderweitig nutzen, bestätigen Sie, diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben, und verpflichten sich zur Einhaltung der hierin festgelegten Bedingungen.

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag tritt in Kraft, sobald Sie die Software benutzen oder alle hierin genannten Bedingungen durch Auswählen der Option “Ich akzeptiere die Bedingungen der Lizenzvereinbarung” und anschließendes Klicken auf “Weiter” auf Ihrem Bildschirm akzeptiert haben, und bleibt bis zum Ablauf des Urheberrechts für die SOFTWARE rechtsverbindlich, sofern nicht anders in diesem EULA festgelegt.

Die SOFTWARE ist durch Urheberrechte sowie internationale Verträge geschützt. Sie erkennen an, dass dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag – wie jeder andere schriftliche, ausgehandelte und von Ihnen unterzeichnete Vertrag – einklagbar ist. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist Ihnen gegenüber sowie gegenüber jeder juristischen Person, die die SOFTWARE erworben hat und für die sie benutzt wird, einklagbar.

Falls die Software von einer gedruckten Fassung des Lizenzvertrags begleitet wird, gilt der Text des Lizenzvertrags für den Fall, dass inhaltliche Abweichungen zwischen dem Text dieses EULA und dem Text des Lizenzvertrags bestehen.

Wenn Sie den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags nicht zustimmen können, verwenden Sie die SOFTWARE nicht und/oder wählen Sie die Option “Ich lehne die Bedingungen der Lizenzvereinbarung ab”. Klicken Sie anschließend auf “Abbrechen”.

Definitionen

“ABBYY” bedeutet ABBYY USA Software House Inc., registriert in 880 North McCarthy Boulevard, Suite 220, Milpitas, Kalifornien 95035, USA, wenn Artikel 20.1 dieses EULA angewandt wird,
ABBYY Europe GmbH, registriert in der Elsenheimerstr. 49 80687 München, wenn Artikel 20.2 dieses EULA angewandt wird,
ABBYY UK Ltd., registriert im Heathrow Business Centre, 65 High Street, Egham, Surrey TW20 9EY, United Kingdom, wenn Artikel 20.3 angewandt wird,
ABBYY LLC, registriert in ul. Perovskaya dom 22, korpus 1, 111398, Moskau, Russland, wenn Artikel 20.4 dieses EULA angewandt wird,
ABBYY Software House Ukraine, registriert in 31, Degtyarevskaya st., Kiew, Ukraine 03680, wenn Artikel 20.5 dieses EULA angewandt wird,
und ABBYY Solutions Ltd., Michail Karaoli 2, Egkomi, CY 2404, Nikosia, Zypern in allen anderen Fällen.

“ABBYY Gruppe” steht für ABBYY mit allen seinen Tochtergesellschaften. Eine “ABBYY-Tochtergesellschaft” ist eine juristische Person, die direkt oder indirekt über eine oder mehrere Zwischenstufen von ABBYY kontrolliert wird, unter gemeinsamer Kontrolle von ABBYY steht oder ABBYY kontrolliert.

“Sie”, “Ihr” und “Endbenutzer” beziehen sich auf und umfassen jede natürliche und/oder juristische Person, die diese SOFTWARE erworben hat und für die diese SOFTWARE benutzt wird.

“Lizenz” bezeichnet das nicht-exklusive, beschränkte, Ihnen von ABBYY gewährte Recht, die SOFTWARE gemäß den Vertragsbedingungen dieses EULA zu installieren und ihre Funktionalität zu nutzen.

1. Lizenzgewährung

1.1 Unter der Voraussetzung Ihrer Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags gewährt Ihnen ABBYY eine Lizenz, die Sie zur Nutzung der SOFTWARE einschließlich aller darin enthaltenen Bilder, Fotos, Animationen, Audio-Video-Komponenten, Musik, Texte und Applets sowie der begleitenden gedruckten Materialien und sämtlicher Kopien der SOFTWARE berechtigt. Alle im Folgenden angeführten Bedingungen beziehen sich sowohl auf die SOFTWARE als Ganzes als auch auf alle Softwarekomponenten.

2. Lizenz

2.1 ABBYY verbürgt sich dafür und garantiert, dass es in vollem Umfang über die Berechtigung, Befugnis, Rechtsfähigkeit, Fähigkeit und Autorisierung zur Lizenzierung und Verteilung der SOFTWARE einschließlich aller darin integrierten Bilder, Fotos, Animationen, Audio-Video-Komponenten, Musik, Texte und Applets sowie der begleitenden gedruckten Materialien und sämtlicher Kopien der SOFTWARE verfügt.

2.2 Alle Rechte an Titeln und geistigem Eigentum, die nicht Bestandteil der SOFTWARE sind, auf die aber durch die Softwarenutzung zugegriffen wird, liegen beim jeweiligen Eigentümer und sind möglicherweise durch das Urheberrecht und/oder andere Gesetze und internationale Verträge für geistiges Eigentum geschützt. Dieser EULA gewährt Ihnen keinerlei Rechte an solchem geistigen Eigentum.

2.3 Die SOFTWARE beinhaltet wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Daten von ABBYY und Dritten und ist durch (einschließlich, aber nicht beschränkt auf) das Urheberrechtsgesetz der USA, Gesetze der Russischen Föderation, internationale Verträge und die in dem Bestimmungsland geltenden Gesetze urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung der SOFTWARE außerhalb der oder unter Zuwiderhandlung gegen die Bedingungen und Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags stellt einen Verstoß gegen die Rechte am geistigen Eigentum von ABBYY und/oder Dritten dar und hat den Entzug aller Rechte zur Nutzung der SOFTWARE zur Folge, die Ihnen in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag gewährt werden.

2.4 Sie können diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag und die SOFTWARE lediglich einmal dauerhaft an einen anderen Endbenutzer übertragen. Diese Übertragung muss die gesamte SOFTWARE einschließlich aller Komponenten, Datenträger, gedruckten Materialien und sämtlicher Upgrades sowie diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag umfassen. Eine solche Übertragung darf nicht per Zusendung oder auf anderem indirekten Weg erfolgen. Der Empfänger der Übertragung muss sich zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags verpflichten, einschließlich der Verpflichtung, diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag und die SOFTWARE nicht seinerseits weiterzugeben. Sie müssen die SOFTWARE im Falle einer solchen Übertragung der SOFTWARE von Ihrem Computer oder Ihrem Local Area Network deinstallieren.

2.5 Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken von ABBYY.

2.6 Rechtsvorbehalt. Alle Ihnen nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind ABBYY vorbehalten.

3. Verwendung der SOFTWARE

3.1. Falls Sie die Software von einer juristischen Person erworben wurde, dürfen Sie die SOFTWARE nur auf Ihrem Büro-PC installieren und benutzen. Sie dürfen die SOFTWARE nicht auf Ihrem Heim-PC installieren und benutzen. Sie dürfen die SOFTWARE nicht auf mehr als einem PC installieren.

3.2 Falls die SOFTWARE von einer Privatperson erworben wurde, dürfen Sie die SOFTWARE sowohl auf Ihrem Büro-PC als auch Ihrem Heim-PC installieren. Sie dürfen die SOFTWARE nicht auf mehr als zwei PCs installieren. Sie dürfen die SOFTWARE jeweils nur auf einem der PCs gleichzeitig benutzen. Die SOFTWARE darf nicht gleichzeitig auf Ihrem Heim-PC und Ihrem Büro-PC verwendet werden.

3.3 Sie sind berechtigt, von genau einem Computer au
s über Terminaldienste auf die SOFTWARE zuzugreifen, es sei denn, in einem getrennten Vertrag mit ABBYY oder in einem der SOFTWARE beiliegenden Dokument wurden andere Vereinbarungen getroffen. Terminaldienste ermöglichen es dem Benutzer, über ein Netzwerk auf Anwendungen und Daten auf einem Remote-Computer zuzugreifen.

4. SOFTWARE auf mehreren Datenträgern

4.1 Sie erhalten die SOFTWARE möglicherweise auf mehreren Datenträgern, wozu auch Downloads über das Internet gehören können. Ungeachtet der Anzahl der Datenträger, die Sie erhalten, wird Ihnen lediglich die Lizenz zur Nutzung genau einer (1) Kopie der SOFTWARE gemäß Absatz 3 dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags gewährt.

5. Endbenutzerdatenbanken

5.1 Sie dürfen Ihre eigenen Datenbanken zu den Programmen der SOFTWARE erstellen, sofern diese Funktion in der SOFTWARE vorgesehen ist.

6. Weiterverteilung der SOFTWARE

6.1 Jegliche Weiterverteilung der SOFTWARE, außer wie in Artikel 2.4 beschrieben, ist streng verboten. “Weiterverteilung” beinhaltet das Vermieten, Verleasen und Verleihen der SOFTWARE, ist jedoch nicht darauf beschränkt, es sei denn, in einem getrennten Vertrag mit ABBYY wurden andere Vereinbarungen getroffen.

7. Zusätzliche Bedingungen für Beta-Software

7.1 Falls es sich bei der SOFTWARE, die Sie mit dieser Lizenz erhalten haben, um eine vorab veröffentlichte oder Beta-Version der SOFTWARE handelt (“Beta-Software”), dann gilt der folgende Abschnitt. Insoweit eine Bestimmung in diesem im Widerspruch zu einem anderen Begriff oder anderen Bedingung dieses EULA steht, ersetzt dieser Abschnitt diese andere(n) Begriffe oder Bedingung(en) bezüglich der Beta-Software, aber nur insoweit, wie es zur Auflösung des Widerspruchs erforderlich ist.

7.2 Sie erkennen an, dass es sich bei der SOFTWARE um eine Beta-Version handelt, welche nicht mit der endgültigen SOFTWARE von ABBYY gleichzusetzen ist und Fehler und andere Unzulänglichkeiten enthalten kann, die zu Systemausfällen, anderen Störungen und Datenverlust führen können. Folglich wird Ihnen die Beta-Software ohne Mängelgewähr (wie besehen) zur Verfügung gestellt, und ABBYY lehnt jegliche Garantie oder Haftung beliebiger Art gegenüber Ihnen ab. WO DIE HAFTUNG FÜR BETA-SOFTWARE NICHT AUSGESCHLOSSEN, ABER BESCHRÄNKT WERDEN KANN, IST DIE HAFTUNG ABBYYS UND SEINER LIEFERANTEN AUF DEN BETRAG VON INSGESAMT FÜNFZIG DOLLAR (USD 50) BESCHRÄNKT.

7.3 Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Beta-Software für einen durch die SOFTWARE begrenzten Zeitraum von nicht mehr als 2 (zwei) Wochen ab dem ersten Start der Beta-Software funktionsfähig ist. Zu einem solchen Ablaufdatum wird die Funktionalität der Beta-Software deaktiviert und der EULA aufgelöst, wenn nicht durch ABBYY bei Ihrem Kauf einer Lizenz für die Vollversion der SOFTWARE von ABBYY verlängert.

7.4 Sie erkennen an, dass ABBYY Ihnen nicht versprochen oder garantiert hat, dass in der Zukunft Beta-Software angekündigt oder irgendjemandem zur Verfügung gestellt wird, dass ABBYY keine ausdrückliche oder konkludente Verpflichtung gegenüber Ihnen zur Ankündigung oder Einführung der Beta-Software hat und ABBYY möglicherweise kein Softwareprodukt einführen wird, dass der Beta-Software ähnlich oder zu ihr kompatibel ist. Demgemäß erkennen Sie an, dass alle Forschung oder Entwicklung, die Sie im Zusammenhang mit der Beta-Software oder einem mit der Beta-Software verbundenen Softwareprodukt leisten, vollständig auf Ihr eigenes Risiko durchgeführt werden.

7.5 Sie erkennen an, dass die Beta-Software, alle begleitenden Informationen in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form, die Ihnen von ABBYY im Zusammenhang mit der Beta-Software zugänglich gemacht werden, alle Informationen über die Qualität der Beta-Software oder die Qualität der durch die Bentzung der Beta-Software erzielten Ergebnisse und alle Informationen über Fehler und andere Unzulänglichkeiten, die Sie in der Beta-Software finden, vertraulich sind (nachfolgend vertrauliche Materialien).

7.6 Sie drücken Ihr Einverständnis aus, an die folgenden Bestimmungen gebunden zu sein:

7.6.1 Sie dürfen keine Vertraulichen Materialien weitergeben. Der Begriff “weitergeben” bedeutet: in beliebiger Form vervielfältigte vertrauliche Materialien, einschließlich mündlicher Mitteilungen, zu verleasen, zu verleihen, zu vermieten, abzutreten, zu übertragen oder über ein Netzwerk oder auf einem anderen Weg den Zugang zu diesen zu ermöglichen.

7.6.2 Sie unternehmen alle angemessenen Schritte, um die Weitergabe von vertraulichen Materialien zu verhinden und deren Vertraulichkeit zu wahren.

7.6.3 Falls Sie von einer Weitergabe vertraulicher Materialien Kenntnis erlangen, müssen Sie ABBYY unverzüglich darüber unterrichten.

7.6.4 Falls Sie die oben in den Artikeln 7.6.1-7.6.3 ausgeführten Bedingungen verletzen, müssen Sie eine Strafgebühr in Höhe von zehntausend US-Dollar (USD 10 000) an ABBYY entrichten. Sie müssen ABBYY außerdem für alle Verluste entschädigen, die durch eine solche Verletzung entstehen und nicht durch die Strafgebühr beglichen werden.

7.7 Die in Absatz 7.6 dieses EULA ausgeführten Vertraulichkeitsbestimmungen bleiben bis zum Tag der offiziellen Veröffentlichung der SOFTWARE in Kraft. In Bezug auf diesen EULA gilt der Veröffentlichungstag einer Presseerklärung über die SOFTWARE auf www.ABBYY.com als Tag der offiziellen Veröffentlichung der SOFTWARE.

7.8 Während des Zeitraums gemäß Absatz 7.3 stellen Sie ABBYY Feedback zu Tests und zur Benutzung der Beta-Software, einschließlich Fehlerprotokollen, bereit, falls Sie von ABBYY darum gebeten werden.

7.9 Falls Sie die Beta-Software gemäß einer separaten schriftlichen Vereinbarung erhalten haben, z.B. einer gegenseitigen Geheimhaltungsvereinbarung (Mutual Non-Disclosure Agreement), unterliegt Ihre Benutzung der Beta-Software ebenfalls den Bedingungen dieser Vereinbarung. Soweit eine Bedingung einer separaten schriftlichen Vereinbarung, z.B. der gegenseitigen Geheimhaltungsvereinbarung, im Widerspruch zu einer Bedingung dieses EULA steht, ersetzt die separate schriftliche Vereinbarung solche anderen Bedingungen in Bezug auf die Beta-Software, aber nur insoweit, wie es zur Auflösung des Widerspruchs erforderlich ist.

7.10 Bei Empfang einer neueren Version der Beta-Software oder einer öffentlichen, kommerziellen Version der SOFTWARE, entweder als eigenständiges Produkt oder als Teil eines umfassenderen Produkts, willigen Sie ein, alle zuvor von ABBYY empfangene Beta-Software zurückzugeben oder zu vernichten und die Bedingungen des Lizenzvertrags für alle solchen neueren Versionen der Beta-Software oder der öffentlichen, kommerziellen Version der SOFTWARE einzuhalten.

8. Einschränkungen

8.1 Sie erkennen an, dass die SOFTWARE gegen unbefugtes Kopieren und/oder unbefugte Nutzung geschützt ist. Sie können die Ihnen in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag gewährten Rechte an bestimmten Funktionen der SOFTWARE möglicherweise nur ausüben, wenn Sie Ihr Exemplar der SOFTWARE aktivieren.

8.2 Alle Nutzungsbedingungen und Einschränkungen, denen die Nutzung der SOFTWARE unterliegt, sind in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag angeführt, es sei denn, in einem getrennten Vertrag mit ABBYY oder einem der SOFTWARE beiliegenden Dokument wurden andere Vereinbarungen getroffen.

8.3 Sie dürfen keine der unten aufgeführten Vorgänge durchführen und auch Dritten nicht ermöglichen, diese durchzuführen:

8.3.1 Nachbildung, Disassemblierung und Dekompilation der SOFTWARE, außer und nur insoweit, wie solche Aktivitäten ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich von geltendem Recht erlaubt werden. Falls geltendes Recht solche Aktivitäten erlaubt, dürfen Informationen, die auf diesem Wege erlangt werden, n
icht an Dritte weitergegeben werden, außer eine solche Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben; und solche Informationen müssen unverzüglich ABBYY mitgeteilt werden. Alle solche Daten müssen als vertrauliche Daten und als Eigentum von ABBYY betrachtet werden.

8.3.2 Modifikation, Anpassung oder Übersetzung der SOFTWARE, einschließlich Veränderungen an der SOFTWARE und an Anwendungen und Datenbanken der SOFTWARE, außer den in der SOFTWARE vorgesehenen und in der Dokumentation beschriebenen.

8.3.3 Änderungen an der SOFTWARE, einschließlich Änderungen mit der Absicht, die SOFTWARE auf Ihrer Hardware ausführen zu können, ohne vorherige schriftliche Genehmigung ABBYYs, außer solche Änderungen, die mit den in der SOFTWARE enthaltenen Mitteln durchgeführt werden können und in der mitgelieferten Anleitung beschrieben werden. Korrektur von Fehlern in der SOFTWARE ohne vorherige schriftliche Genehmigung ABBYYs.

8.3.4 Jegliche Rechte, die Ihnen durch diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag gegeben wurden, oder andere Rechte im Zusammenhang mit der SOFTWARE an eine beliebige andere Person vermieten, verleasen, unterlizenzieren, abtreten oder übertragen, oder die Erlaubnis erteilen, die gesamte oder Teile der SOFTWARE auf einen anderen Computer zu kopieren, ausgenommen wie unter Artikel 2.4 beschrieben, es sei denn, in einem getrennten Vertrag mit ABBYY wurden andere Vereinbarungen getroffen.

8.3.5 Einer Person, die keine Nutzungsrechte an der SOFTWARE hat und die mit Ihnen in einem System mit mehreren Benutzern arbeitet, die Verwendung der SOFTWARE ermöglichen.

8.3.6 Hinweise zu Copyright, Marken und Patenten, die sich bei Lieferung auf der Software befinden, beseitigen oder unleserlich machen.

8.4 Falls Absatz 20.4 oder Absatz 20.5 dieses EULA gilt, dürfen Sie die SOFTWARE nicht gewerbsmäßig zum Zwecke der Bereitstellung von Ergebnissen mit der SOFTWARE durchgeführter Texterkennung oder PDF-Konvertierung an Dritte verwenden.

9. Supportleistungen

9.1 ABBYY bietet Ihnen im Zusammenhang mit der SOFTWARE Supportleistungen an, die den Bestimmungen der derzeitigen ABBYY-Supportpolitik unterliegen, welche auf der ABBYY-Website (http://www.abbyy.com/support/) veröffentlicht sind. ABBYY behält sich das Recht vor, die Supportpolitik jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

9.2 Zusätzlicher Softwarecode, der Ihnen im Rahmen der Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, gilt als Bestandteil der SOFTWARE und unterliegt den Bedingungen und Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags.

9.3 Damit Sie Supportleistungen in Anspruch nehmen können, müssen Sie ABBYY Informationen zur Ausstattung Ihrer Hardware sowie einige allgemeine Angaben zur Person angeben: Ihren Namen, den Namen Ihrer Firma (wenn zutreffend), Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

9.4 ABBYY behält sich das Recht vor, diese Informationen im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze für seine Geschäftszwecke einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktsupport und -entwicklung, zu verwenden. ABBYY wird solche Informationen nicht in Form personalisierter Daten nutzen, durch die Sie identifiziert werden könnten.

10. Nicht für den Weiterverkauf bestimmte Software

10.1 Wenn die SOFTWARE die Beschriftung “Nicht für den Weiterverkauf bestimmt” oder eine ähnlich lautende Beschriftung trägt, dürfen Sie sie ungeachtet anderer Abschnitte dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags lediglich zu Demonstrations-, Verifikations- oder Testzwecken nutzen.

11. Software für Testzwecke

11.1 Wenn die SOFTWARE eine der Bezeichnungen “Try&Buy”, “Trial” oder “Demo” trägt, gilt dieser Abschnitt, bis Sie eine Lizenz für die Vollversion der SOFTWARE erwerben. Sie erkennen an, dass der Funktionsumfang der SOFTWARE eingeschränkt ist und/oder dass die SOFTWARE nur für eine begrenzte Zeit genutzt werden kann. Die SOFTWARE wird “wie besehen” und lediglich als Demomodell lizenziert. Versionen der SOFTWARE mit zeitlicher Begrenzung werden nach Ablauf einer festgelegten Frist nach der Installation deaktiviert. Diese Frist wird in der SOFTWARE selbst angegeben. Zu einem solchen Ablaufdatum wird dieser EULA aufgelöst, sofern nicht durch ABBYY bei Ihrem Erwerb einer Volllizenz von ABBYY verlängert.

12. Upgrades

12.1 Wenn die SOFTWARE als Aktualisierung (Upgrade) gekennzeichnet ist, dürfen Sie sie nur dann verwenden, wenn Sie im Besitz einer eigenen Lizenz für ein Produkt sind, das zu diesem Upgrade berechtigt.

12.2 Die als aktualisierte Version gekennzeichnete SOFTWARE ersetzt bzw. ergänzt das Produkt, dessen Besitz Sie zur Verwendung der aktualisierten Version berechtigt.

12.3 Sie dürfen das resultierende aktualisierte Produkt nur gemäß den Bedingungen des mit dieser Aktualisierung ausgelieferten EULA benutzen.

12.4 Sie erklären sich damit einverstanden, dass ABBYY mit Verfügbarkeit des Upgrades von allen Verpflichtungen zur Unterstützung der vorherigen Version der SOFTWARE entbunden ist.

13. Beendigung

13.1 Sofern nicht anders zwischen Ihnen und ABBYY vereinbart oder anders in diesem EULA festgelegt, gilt dieser EULA für die gesamte Geltungsdauer des Urheberrechts an der SOFTWARE.

13.2 Ungeachtet anderer Rechte kann ABBYY diesen ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG kündigen, wenn Sie gegen seine Bestimmungen verstoßen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien der SOFTWARE und deren Komponenten zu zerstören und die SOFTWARE zu deinstallieren.

13.3 Sie können diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag beenden, indem Sie die SOFTWARE und die beiliegende Dokumentation sowie alle entsprechenden Kopien vernichten.

13.4 Eine derartige Vertragskündigung entbindet Sie nicht von der Pflicht, die SOFTWARE zu bezahlen.

13.5 Die Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 6, 8, 11, 14.2-14.4, 15, 16, 19, 20, 21.5 und 22 bleiben auch nach der Beendigung dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags in Kraft, was Sie aber in keiner Weise dazu berechtigt, die SOFTWARE nach Beendigung dieses Vertrags weiterhin zu benutzen.

14. Eingeschränkte Garantie

14.1 ABBYY garantiert, dass die Datenträger, auf denen die SOFTWARE geliefert wird, bei sachgemäßer Behandlung im von der Gesetzgebung des Landes, in dem Sie die SOFTWARE erworben haben, festgesetzten Mindestgarantiezeitraum, gerechnet ab dem Kaufdatum, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Falls die SOFTWARE in der Russischen Föderation erworben wurde, umfasst dieser Zeitraum dreißig (30) Tage ab Kaufsdatum.

14.2 Die SOFTWARE sowie alle Updates und Upgrades werden Ihnen wie besehen (“as is”) und ohne Gewähr jeglicher Art geliefert. ABBYY übernimmt keinerlei Gewähr für die durch Nutzung der SOFTWARE erzielte Leistung.

Mit Ausnahme von Garantien, Bedingungen, Absprachen oder Bestimmungen, in dem Maß, wie diese von dem für Sie gültigen Recht Ihres Landes nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können, übernimmt ABBYY keine Garantien, Bedingungen, Absprachen oder Bestimmungen (ausdrückliche oder stillschweigende, unabhängig davon, ob auf gesetzlichen Bestimmungen, bürgerlichem Recht, Gewohnheitsrecht oder anderen Bestimmungen basierend) für jedwede Sachlage, einschließlich und ohne Einschränkung der Nichtverletzung von Rechten Dritter, Marktgefügigkeit, Eingliederung, ausreichender Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck, oder dafür, dass die SOFTWARE frei von Fehlern ist und Ihren Anforderungen genügt, oder dass die SOFTWARE ordnungsgemäß funktioniert, wenn sie gleichzeitig mit anderer Software oder Hardware verwendet wird. Sämtliche Risiken bezüglich der Qualität und Leistungsfähigkeit der SOFTWARE liegen bei Ihnen.

14.3 ABBYY übernimmt keine Garantien für jegliche Softwareprodukte Dritter, die mit der SOFTWARE geliefert werden können
.

14.4 Eingeschränkte Garantie für Benutzer mit Wohnsitz in Deutschland und Österreich.

Wenn Sie Ihre Kopie der SOFTWARE in Deutschland oder Österreich erworben haben und wenn sich Ihr Wohnsitz normalerweise in einem der beiden Länder befindet, dann garantiert ABBYY in Übereinstimmung mit dem deutschen Gesetz, dass die SOFTWARE für den Zeitraum der beschränkten Garantie ab Erhalt der SOFTWARE-Kopie die in ihrer Dokumentation beschriebenen Funktionen (die “vereinbarten Funktionen”) aufweist, wenn sie auf der empfohlenen Hardwarekonfiguration betrieben wird. Im Sinne dieses Artikels bedeutet “Zeitraum der beschränkten Garantie” ein (1) Jahr, wenn Sie ein kommerzieller Benutzer oder eine juristische Person sind, und zwei (2) Jahre, wenn Sie kein kommerzieller Benutzer sind. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Funktionen dürfen nicht in Betracht gezogen werden und begründen keinerlei Gewährleistungsansprüche. Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für die SOFTWARE, die Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt wird, wie zum Beispiel Updates, vorab veröffentlichte Versionen, “Testversionen”, Produktwerbeexemplare, SOFTWARE-Kopien mit der Beschriftung “Nicht für den Weiterverkauf bestimmt” oder für die SOFTWARE, die von Ihnen so verändert wurde, dass dadurch ein Fehler entstand. Um die Garantie im eingeschränkten Garantiezeitraum in Anspruch zu nehmen, muss die SOFTWARE zusammen mit dem Zahlungsbeleg auf Ihre Kosten an Ihren Händler zurückgeschickt werden. Wenn die Funktionen der SOFTWARE wesentlich von den vereinbarten Funktionen abweichen, ist ABBYY dazu berechtigt (durch Neuerbringung der Leistung und nach freiem Ermessen), die SOFTWARE zu reparieren oder zu ersetzen. Wenn dies erfolglos bleibt, haben Sie Anrecht auf eine Minderung des Warenpreises (Preisnachlass) oder auf die Aufhebung des Verkaufsvertrags (Rücktritt). Für weitere Informationen zur Gewährleistung wenden Sie sich bitte an ABBYYs Kundendienstabteilung in Deutschland: ABBYY Europe GmbH, Elsenheimerstraße 49, 80687 München, Tel.: +49 (0)89 51 11 590, Fax: +49 (0)89 51 11 5959.

15. Beschränkung der Haftung

15.1 In keinem Fall übernimmt ABBYY Ihnen gegenüber die Haftung für jedwede Schäden, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste aller Art (geschäftlicher oder anderer), Ansprüche oder irgendwelche Kosten oder für indirekte, zufällige Schäden oder für jedweden entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen, die durch und/oder in Zusammenhang mit der Nutzung der SOFTWARE entstehen, oder für Schäden, die durch mögliche Fehler oder Druckfehler in der SOFTWARE entstehen, oder für jeden Anspruch durch Dritte. Dies gilt auch, wenn ein Vertreter von ABBYY auf die Möglichkeit solcher Verluste, Schäden, Ansprüche oder Kosten hingewiesen wurde. Die oben genannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten je nach den Bestimmungen des geltenden Rechts in Ihrem Land. Die alleinige und gesamte Haftung ABBYYs nach oder in Zusammenhang mit diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag beschränkt sich, falls vorhanden, auf den ursprünglich für die SOFTWARE bezahlten Kaufpreis. Weitere Informationen finden Sie unter den rechtsspezifischen Informationen, falls vorhanden, in Artikel 20 dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags.

15.2 Haftungsbeschränkung für Benutzer mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich.

Wenn Sie Ihre Kopie der SOFTWARE in Deutschland oder Österreich erworben haben und wenn sich Ihr Wohnsitz normalerweise in einem der beiden Länder befindet, dann gilt Folgendes:

15.2.1 Gemäß den Bestimmungen in Artikel 15.2.2 ist die gesetzlich festgelegte Haftung ABBYYs für Schäden folgendermaßen beschränkt: (i) ABBYY ist nur für eine Schadenshöhe haftbar, die zum Zeitpunkt des Verkaufsvertragsabschlusses unter normalen Umständen absehbar ist, und in Bezug auf Schäden, die durch geringfügige Verletzung einer materialbedingten Vertragspflicht entstehen, und (ii) ABBYY ist nicht für Schäden haftbar, die durch geringfügige Verletzung einer nichtmaterialbedingten Vertragspflicht entstehen.

15.2.2 Die Haftungsbeschränkung gemäß 15.2.1 ist nicht anwendbar bei jeglicher verbindlicher, gesetzlich festgelegter Haftung, insbesondere bei Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, Haftung für die Übernahme einer besonderen Garantie oder Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden.

15.2.3 Sie sind dazu verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden und gering zu halten, insbesondere dadurch, dass Sie Sicherungskopien der SOFTWARE und Ihrer Computerdaten, die den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags unterliegen, erstellen.

16. Eingebettete Schriftarten

16.1 Schriftprogramme unterliegen dem Urheberrecht, und dessen Eigentümer kann Bedingungen zur Benutzung eines Schriftprogramms auferlegen. Eine dieser Bedingungen kann sein, dass Sie eine lizenzierte Kopie des Schriftprogramms benötigen, damit die Schriftart in eine PDF-Datei eingebettet werden kann. In keinem Fall kann ABBYY für Schäden, die aus oder in Zusammenhang mit Ihrer Nutzung eingebetteter Schriftarten entstehen, haftbar gemacht werden.

17. Tracker Software – PDF-XChange

17.1 “PDF-XChange” bezeichnet die Funktionen von PDF-XChange Printer Drivers und PDF-Tools Library, die dazugehörige Dokumentation sowie jegliche Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen und Kopien der Software. In der SOFTWARE ist PDF-XChange von Tracker Software enthalten.

17.2 Lizenzgewährung und Beschränkungen. ABBYY gewährt Ihnen zu den Bedingungen dieses EULA ein nicht exklusives Recht zur Nutzung von PDF-XChange, das in die SOFTWARE integriert ist.

Die Erstellung einer Sicherungskopie der in die SOFTWARE integrierten Software PDF-XChange ist erlaubt, sofern die Sicherungskopie auf keinem anderen Computer installiert oder benutzt wird.

17.3 Urheberrechte. Die in die SOFTWARE integrierte Software PDF-XChange ist Eigentum von Tracker Software Products (Canada) Ltd. und seiner Lieferanten. Aufbau, Organisation und Quellcode sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse von Tracker Software Products (Canada) Ltd. und seiner Lieferanten. Darüber hinaus ist PDF-XChange durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten und internationale Abkommen geschützt. Das Kopieren der in die SOFTWARE integrierten Software PDF-XChange ist untersagt, es sei denn, es wurde in diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag eine Ausnahme vorgesehen. Kopien, deren Anfertigung nach Maßgabe dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags erlaubt sind, müssen exakt dieselben Angaben zu Urheber- und anderen Eigentumsrechten enthalten, wie sie in oder auf der SOFTWARE erscheinen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass es Ihnen nicht gestattet ist, den Quellcode der in die SOFTWARE integrierten Software PDF-XChange zu modifizieren, anzupassen, zurückzuentwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu deassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der in die SOFTWARE integrierten Software PDF-XChange zu erschließen. Mit Ausnahme des oben Gesagten gewährt Ihnen dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag keinerlei geistige Eigentumsrechte an PDF-XChange.

17.4 Ausfuhr der Software. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die in die SOFTWARE integrierte Software PDF-XChange in kein anderes Land geliefert, übertragen oder ausgeführt und in keiner durch die Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten (Export Administration Act) oder andere Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder -vorschriften (zusammengefasst “Ausfuhrgesetze”) untersagten Art und Weise benutzt werden darf. Falls darüber hinaus die in die SOFTWARE integrierte Software PDF-XChange einer Ausfuhrkontrolle unterliegt, bestätigen und gewährleisten Sie, dass Sie weder Staatsbürger noch anderweitig wohnhaft in einem Land sind, das Gegenstand eines US-Embargos ist, und dass Sie auch auf keine andere Weise durch die Ausfuhrgesetze vom Emp
fang der in die SOFTWARE integrierten Software PDF-XChange ausgeschlossen sind. Alle Benutzerrechte der in die SOFTWARE integrierten Software PDF-XChange werden unter der Bedingung gewährleistet, dass sie bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags hinfällig werden.

17.5 Marken. PDF-XChange Drivers und PDF-Tools Library sind entweder eingetragene Marken oder Marken von Tracker Software Products (Canada) Ltd. im Vereinigten Königreich, Kanada und/oder anderen Ländern.

18. Adobe ® PDF Library

18.1 Der Begriff “Adobe-Software” umfasst Technologie von Adobe und die dazugehörige Dokumentation, sowie jegliche Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen und Kopien der Software.

18.2 Lizenzgewährung und Beschränkungen. ABBYY gewährleistet ein nicht exklusives Recht zur Nutzung der Adobe-Software zu den Bedingungen dieses Vertrags. Die Erstellung einer Sicherungskopie der Adobe-Software ist erlaubt, sofern die Sicherungskopie auf keinem anderen Computer installiert oder benutzt wird.

18.3 Urheberrechte. Die Adobe-Software ist Eigentum ABBYYs und seiner Lieferanten. Aufbau, Organisation und Quellcode sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse ABBYYs und seiner Lieferanten. Darüber hinaus ist die Adobe-Software durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten und internationale Abkommen geschützt. Das Kopieren der Adobe-Software ist untersagt, es sei denn, es wurde in diesem Vertrag eine Ausnahme vorgesehen. Kopien, deren Anfertigung nach Maßgabe dieses Vertrags erlaubt sind, müssen exakt dieselben Angaben zu Urheber- und anderen Eigentumsrechten enthalten, wie sie in oder auf der Adobe-Software erscheinen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass es Ihnen nicht gestattet ist, den Quellcode der Adobe-Software zu modifizieren, anzupassen, zurückzuentwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu deassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der in die SOFTWARE integrierten Adobe-Software zu erschließen. Mit Ausnahme des oben Gesagten gewährt Ihnen dieser Vertrag keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Adobe-Software.

18.4 Lizenzen für Schriftarten. Wenn die Adobe-Software Schriftarten-Software enthält, sind Sie grundsätzlich dazu berechtigt, diese Schriftarten-Software oder Typen dieser Schriftarten-Software in Ihre elektronischen Dokumente einzubetten, sofern dies vom Inhaber des Urheberrechts oder vom Händler genehmigt wurde. Die Schriftarten in diesem Paket können sowohl Adobe-eigene als auch andere Schriftarten enthalten. Adobe-eigene Schriftarten dürfen vollständig eingebettet werden.

18.5 Garantie. ABBYY UND SEINE ZULIEFERER ÜBERNEHMEN KEINERLEI GEWÄHR FÜR DIE DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ERZIELTE LEISTUNG.

18.6 Export der Software. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Adobe-Software in kein anderes Land geliefert, übertragen oder exportiert und in keiner durch die Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten (Export Administration Act) oder andere Exportgesetze, -beschränkungen oder -regulierungen (zusammengefasst “Exportgesetze”) untersagten Art und Weise benutzt werden darf. – Falls darüber hinaus die Adobe-Software einer Exportkontrolle unterliegt, bestätigen und gewährleisten Sie, dass Sie weder Staatsbürger noch anderweitig wohnhaft in einem Land sind, das Gegenstand eines US-Embargos ist und dass Sie auch auf keine andere Weise durch die Exportgesetze vom Empfang der Adobe-Software ausgeschlossen sind. Alle Benutzerrechte an der Adobe-Software werden unter der Bedingung gewährt, dass sie bei Nichteinhaltung der Bedingungen dieses Vertrags hinfällig werden.

18.7 Allgemeine Bestimmungen. Sollte sich ein Teil dieses Vertrags als nichtig und nicht einklagbar erweisen, berührt dies in keiner Weise die übrigen Bestimmungen des Vertrags, welche weiterhin Geltung behalten und einklagbar sind. Dieser Vertrag beeinträchtigt in keiner Weise die gesetzlich festgelegten Rechte des Verbrauchers.

18.8 Marken. Adobe und Adobe PDF Library sind entweder eingetragene Marken oder sie sind Marken der Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern.

19. Export der Software

19.1 Die SOFTWARE darf nicht entgegen den Exportbestimmungen gemäß der Gesetzgebung des Landes, in dem die SOFTWARE gekauft oder auf andere Art erworben wurde, ausgeführt bzw. reexportiert werden. Außerdem erklären Sie Ihr Einverständnis und gewährleisten, dass es Ihnen nach gültigem Recht nicht untersagt ist, SOFTWARE zu erhalten.

20. Geltendes Recht

20.1 Falls Sie die SOFTWARE in den Vereinigten Staaten, Kanada, Mexiko, Mittelamerika, Japan oder Taiwan erhalten haben, unterliegt dieser EULA dem Recht des Staates Kalifornien der Vereinigten Staaten von Amerika und wird danach ausgelegt. Hinsichtlich eventueller Streitfragen, die im Zusammenhang mit diesem Endbenutzer-Lizenzvertrag und/oder dieser SOFTWARE entstehen, stimmen Sie als Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand den Bundesgerichten und/oder einzelstaatlichen Gerichten in Alameda oder Santa Clara (US-Bundesstaat Kalifornien) zu.

20.2 Falls die SOFTWARE in Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Spanien, Schweden, dem Vereinigten Königreich oder einem anderen Land der europäischen Union, das nicht in Artikel 20.3, 20.4 oder 20.5 dieses EULA erwähnt wird, oder in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein erhalten wurde, unterliegt dieser EULA dem sachlichen Recht, das in München (Deutschland) Geltung hat, und der zuständige Gerichtshof von München (Deutschland) soll die Jurisdiktion über alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem EULA haben.

20.3 Falls die SOFTWARE im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Irland erworben wurde, unterliegt dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag den Gesetzen von England und Wales, und die Parteien akzeptieren die Jurisdiktion der Gerichte von England und Wales.

20.4 Falls die SOFTWARE in Russland, Weißrussland, Kasachstan oder einem anderen Land der GUS erhalten wurde, Ukraine und Moldawien ausgenommen, oder falls die SOFTWARE in Lettland, Litauen oder Estland erworben wurde, unterliegt dieser EULA dem in der Russischen Föderation geltenden sachlichen Recht und wird danach ausgelegt.

20.5 Falls die SOFTWARE in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Zypern, der Tschechischen Republik, Ungarn, Israel, Mazedonien, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, der Türkei, Serbien, Montenegro, der Ukraine oder Moldawien erworben wurde, unterliegt dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag der Rechtsprechung der Gerichte der Ukraine.

20.6 Falls Artikel 20.5 angewendet wird und Sie eine juristische Person oder ein Privatunternehmer sind, sollen alle Streitigkeiten, Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Vertrag durch ein Schiedsgerichtsverfahren gemäß den Schiedsregeln und Verfahrensweisen der Industrie- und Handelskammer der Ukraine (Ukrainian Chamber of Commerce and Industrie) nach deren Verfügung endgültig entschieden werden. Das Urteil des oben genannten Gerichts ist endgültig und muss von beiden Parteien ausgeführt werden. Falls Artikel 20.5 angewendet wird und Sie eine Privatperson sind, obliegt die Jurisdiktion über alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem EULA dem Bezirksgericht Kiew in der Ukraine (Shevchenkovsky District Court of Kyiv).

20.7 Falls Artikel 20.4 angewendet wird und Sie eine juristische Person oder ein Privatunternehmer sind, obliegt die Jurisdiktion über alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem EULA dem Schiedsgericht Moskau (Arbitration Court of Moscow) in der Russischen Föderation. Falls Artikel 20.4 angewendet wird und Sie eine Einzelperson sind, obliegt die Jurisdiktion über alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem EULA dem
Bezirksgericht Moskau (Perovsky District Court of Moscow) in der Russischen Föderation.

20.8 In den in den Artikeln 20.1-20,5 beschriebenen Fällen unterliegt dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag nicht den Vorschriften des internationalen Privatrechts der einzelnen Staaten oder dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

20.9 Wenn die SOFTWARE in einem anderen als den in den Artikeln 20.1-20,5 aufgeführten Ländern erworben wurde, unterliegt dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag der Rechtsprechung der Gerichte des Landes, in dem Sie die Software gekauft haben.

21. Verschiedenes

21.1 Wenn Sie die SOFTWARE über das Internet erworben haben (einschließlich von “Nicht für den Weiterverkauf bestimmte” und/oder “Upgrade”-Versionen) hat ABBYY nicht die Verpflichtung, Ihnen irgendwelches gedruckte Material einschließlich des Benutzerhandbuchs zuzustellen.

21.2 Sie erklären sich bereit, ABBYY im Verlauf der Aktivierung, Registrierung und Benutzung der Software bestimmte Personenangaben zur Verfügung zu stellen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Angaben zu Ihrer Person von ABBYY gemäß geltendem Recht unter der Voraussetzung gesammelt, verarbeitet und benutzt werden dürfen, dass die Vertraulichkeit der Daten gewahrt bleibt. Die von Ihnen ABBYY zur Verfügung gestellten Personenangaben werden nur innerhalb der ABBYY Gruppe gespeichert und verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, geltendes Recht erfordert dies.

21.3 ABBYY darf Ihnen Emails mit Neuigkeiten zu Produkten und dem Unternehmen, Informationen über Sonderangebote, Tips zur Verwendung des Produkts und andere Informationen, die das Produkt oder Unternehmen betreffen, schicken, falls Sie ausdrücklich zum Empfang solcher Informationen von ABBYY eingewilligt haben. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Adresse jederzeit von der Mailingliste ABBYYs entfernen zu lassen.

21.4 Sie verpflichten sich, ABBYY gegen jede Art von Ansprüchen, Haftungsansprüchen, Verlusten, Vorgehen, Schäden und/oder gerichtlichen Verfahren, einschließlich jeglicher Anwaltsgebühren, die aus oder in Zusammenhang mit der Benutzung und/oder mit dem Verlass auf die SOFTWARE entstehen können, zu schützen, abzufinden und schadlos zu halten.

21.5 Das Entgeld unter diesem EULA ist der Preis der Lizenz, der von ABBYY oder einem ABBYY-Partner festgelegt wird, und ist gemäß den von ihnen festgelegten Zahlungsweisen zu zahlen.

21.6 Sollte sich ein Teil dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags als nichtig und nicht einklagbar erweisen, berührt dies in keiner Weise die übrigen Bestimmungen des Vertrags, welche weiterhin Geltung behalten und einklagbar sind. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag beeinträchtigt in keiner Weise die gesetzlich festgelegten Rechte des Verbrauchers.

22. Nutzung durch Regierungsstellen

22.1 Wird die SOFTWARE durch die Regierung der USA oder eine Regierungsbehörde der USA genutzt, gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen: (1) Restricted Computer Software, wie im Abschnitt Rights in Data-General der Federal Acquisition Regulations 52.227-14 definiert; und (2) jegliche Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt den im Unterabsatz (c)(1)(ii) des Abschnitts Rights in Technical Data and Computer Software von DFARS 252.227-7013 festgelegten Beschränkungen.

Endbenutzer-Lizenzvertrag